Rede zur Personalkostenrichtlinie. Gehalten auf der Regionsversammlung vom 21.12.2021

Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren,

wenn wir uns heute erneut mit der Personalkostenrichtlinie beschäftigten, dann geht es nur zum Teil um die Arbeitsfähigkeit der kleineren Fraktionen in dieser Regionsversammlung. Hauptsächlich geht es um Machtfragen. Es geht um die Frage, wie Mehrheitsfraktionen um den Willen des eigenen Machterhalts den kleinen Fraktionen die nötigen Arbeitsmittel entziehen, um sich diese selber einzuverleiben.

 

Es geht um den Schulterschluss von Mehrheitsfraktionen und der Regionsverwaltung. Ziel ist es eine geräuschlose und handzahme Hauptvertretung zu schaffen. Kritisch Stimmen sollen möglichst zum Verstummen gebracht werden. Politische Kräfte, die sich als Oppositionskräfte verstehen und für die Oppositionen eben nicht Mist ist, sollen möglichst mundtot gemacht werden.

Hier werden nicht nur die Rechte der kleinen Fraktionen mit Füßen getreten, sondern auch der Wille nach der Kontrolle staatlicher Macht eines nicht unerheblichen Teils der Wähler*innen in der Region Hannover umgangen. Schnell wird klar, hier geht es nicht um die Bezahlung einzelner Mitarbeiter*innen kleinerer Fraktionen, sondern um den stetigen Versuch gesellschaftliche Kräfte, die ein Mehr an Kontrolle und Transparenz in der Politik verlangen, die Mittel zu versagen, diese Positionen nachhaltig vertreten zu können.

In der Rechtsprechung der Verfassungsgerichte ist dagegen der Grundsatz der Chancengleichheit dokumentiert. Da heißt es, dass das Gebot der Chancengleichheit verbrieft, dass gesellschaftliche Minderheiten in die Lage versetzt werden müssen auch gesellschaftliche Mehrheiten werden zu können. Die dieser Versammlung in die Hand gegebenen Gelder dürfen nicht dazu genutzt werden Machtverhältnisse zu betonieren, sondern dienen der lebendigen Debatte widerstreitender politischer Argumente. Gleichheit bedeutet, dass öffentliches Geld so eingesetzt werden muss, dass alle relevanten gesellschaftlichen Kräfte am Meinungsstreit auf Augenhöhe teilnehmen können. Und daher ist der rein kalkulatorische Ansatz der Mittelverwendung, wie ihn die Verwaltung gebetsmühlenartig heruntergebetet hat, juristisch und politisch schlichtweg falsch.

Unsere Fraktion hat bisher keine Klage gegen die Richtlinie eingelegt. Unsere Rechtsanwaltskanzlei hat die Repräsentanten der Regionsversammlung aufgefordert Schritte in die Wege zu leiten die Richtlinie aufgrund zahlreicher verfassungsrechtlicher Bedenken selbständig zurückzuziehen. Weder die Vorsitzende der Regionsversammlung noch dem Regionspräsidenten war dieses Schreiben eine Antwort wert. Die Repräsentanten unserer Hauptvertretung ließen die Gremienbetreuung die Bedenken unserer Fraktion bearbeiten. Und da bleib sich die Verwaltung treu. Eine rechtliche Stellungnahme wurde nicht formuliert. Es wurde auf den Rechtsweg verwiesen. Und auch in der Folge ist sich Herr Krach wohl persönlich zu Schade mit allen Gruppen und Fraktionen dieser Versammlung Kontakt aufzunehmen. Ein werbewirksames Tennisspiel mit Nicolas Kiefer ist sicherlich wichtiger als mit allen Volksvertretern seiner Hauptvertretung ins Gespräch zu kommen.

Wir wollen aber das Herr Krach und seine Verwaltung persönlich Verantwortung übernehmen, sollte das Verwaltungsgericht Hannover oder eine Berufungsinstanz die Verfassungswidrigkeit der Personalkostenrichtlinie feststellen. Daher haben wir uns unseren heutigen Antrag gut überlegt, denn jeder einzelne von Ihnen hat heute die Möglichkeit Schaden von der Region Hannover abzuwenden und kann eine bereits anhängige Klage vor dem Verwaltungsgericht Hannover gegenstandlos machen. Freilich wird unser Antrag abgelehnt, dann werden wir unseren rechtsstaatlichen Widerstand auch vor das Verwaltungsgericht tragen, mit der festen Überzeugung, auf diesem Wege allen Abgeordneten und dem Regionspräsidenten eine faire Chance geboten zu haben, genau diesen Weg nicht ohne triftigen Grund einzuschlagen.