Bericht von der Regionsversammlung am 06.02.2024

Die erste Sitzung der Regionsversammlung im Jahre 2024 hatte einen Querschnitt der in der Region zu behandelnden kommunalpolitischen Themen zum Gegenstand. 

Auf Antrag der Gruppe CDU und FDP wurde jedoch zunächst eine Aktuelle Stunde behandelt. Unter dem Titel „Bekenntnis der Region Hannover zur Menschenwürde, Demokratie und Rechtsstaat“, wurde in der Regionsversammlung über die Gefahr der aktuellen Stärke der Alternative für Deutschland diskutiert. Die Redebeiträge der so genannten großen Parteien waren darauf fokussiert den Aufstieg rechten Gedankenguts samt der dazugehörenden gesellschaftlichen Gesamtstimmung ohne die dazu gehörenden politischen Entscheidungen darzustellen, die letztlich dazu geführt haben, dass die AfD mittlerweile in Teilen der Bevölkerung als Protestpartei verstanden wird. So oblag es unserer Fraktionsvorsitzenden Jessica Kaußen klar darzustellen, dass die Politik der bürgerlichen Parteien, die auf eine soziale Spaltung der Gesellschaft gerichtet war, die Geburtshelfer für den Aufstieg der AfD waren und sind. 

Unter TOP 10 erteilte die Regionsversammlung dem Regionspräsidenten eine Aussagegenehmigung in einem Strafverfahren gegen Klimaaktivisten. Hintergrund war eine Aktion von Aktivisten während einer Sitzung der Regionsversammlung im letzten Jahr.  Unsere Fraktion enthielt sich an diesem Punkt, weil wir uns für eine Entkriminalisierung von Protestaktionen einsetzen. Zustimmung fand der Antrag vor allen Dingen auch in den Fraktionen von SPD und Grünen. 

Viele der weiteren Vorlagen, etwa zur Bestellung von Naturschutzbeauftragten oder der Mittelbereitstellung für die Sanierung von Sportstätten fanden unsere Zustimmung. Auch die Einrichtung eines Runden Tisches Wohnungsnotfallhilfe wurde von der Linksfraktion unterstützt. 

Abgelehnt wurde dagegen eine Ausschreibung für einen Rahmenvertrag von Sicherheitsleistungen mit einem jährlichen Wert von über 425.000 Euro, weil dieser Antrag zu unbestimmt war und die Regionsverwaltung nicht in der Lage war zu konkretisieren für welche Sicherheitsleistungen diese Mittel bereitgestellt werden sollen. 

Unsere Fraktion hatte anlässlich dieser Versammlung einen Antrag eingebracht, der die Folgen der Hochwasserlagen für betroffene private Haushalte in unserer Region zum Gegenstand hatte. Inhaltlich wollten wir erreichen, dass private Haushalte einen gesicherten Rechtsanspruch auf die kostenlose Beseitigung von Hochwassersperrmüll erhalten sollten. Den Antrag hatten wir Anfang Januar in das Verfahren gegeben. Rot Grün hatte danach eine Regelung auf Kulanzbasis auf den Weg gebracht. Dass war uns jedoch zu wenig, daher wurde unser Antrag aufrechterhalten und sodann von der Versammlungsmehrheit leider abgelehnt. In Zukunft werden daher die Einwohnern*innen der Region auch weiterhin auf gönnerischen Gesten von Mehrheitsfraktionen verlassen müssen, wenn es um die Beseitigung von Hochwasserschäden geht.