DIE LINKE bekräftigt Forderung zur Sanierung des de-Haen-Platzes: die Anwohner dürfen an den Kosten nicht beteiligt werden

Dr. Michael Braedt, umweltpolitischer Sprecher

Nach der heutigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Hannover sieht sich die Fraktion DIE LINKE in der Regionsversammlung in ihren Forderungen zum Umgang mit den Altlasten am Lister de-Haen-Platz bestätigt. Zunächst war es richtig, den Prozess gegen Honeywell, den möglichen Rechtsnachfolger des Chemiefabrikanten Riedel de-Haen, zu führen. Immerhin besteht jetzt Klarheit darüber, dass auf Grund der Anfang 1900 geltenden Gesetzgebung eine formal-rechtliche Heranziehung zur Altlastensanierung des Rechtsnachfolgers Honeywell nicht möglich ist. Honeywell sieht sich aber selbst als ideeller und wirtschaftlicher Nachfolger der Riedel de-Haen-Werke. Dr. Michael Braedt, umweltpolitischer Sprecher der Regions-LINKEN appelliert daher an die Region, ein Einvernehmen zwischen Honeywell, der Region und der Landeshauptstadt über eine gemeinsam finanzierte Sanierung herzustellen. Vor allem sieht Dr. Braedt die Landeshauptstadt in der Pflicht. Das Gericht schloss nämlich nicht aus, dass eine flächenweite Verteilung der giftigen Altlasten erst während der Wohnbebauung 1952 entstanden ist. Vor Gericht wurde über einen ähnlichen Fall aus Leverkusen berichtet. Die Stadt Leverkusen wurde höchstrichterlich zur Sanierung verpflichtet, weil dort trotzdem eine Wohnbebauung im B-Plan in Kenntnis vorhandener Altlasten ausgewiesen wurde.

Dr. Braedt merkt abschließend an: „Den Anwohnern darf am Ende kein finanzieller Nachteil dadurch entstehen, erst recht nicht, wenn durch eine suboptimale Vorbereitung der Regions-Verfügung gegen Honeywell diese in Bausch und Bogen vom Gericht als rechtswidrig verworfen wurde".