Kennzeichnungspflicht bei Videoüberwachungsmaßnahmen ernst nehmen

Stefan Müller, verkehrspolitischer Sprecher

Ganz prinzipiell lehnt die Fraktion DIE LINKE in der Regionsversammlung die Videoüberwachung im öffentlichen Raum ab. Zu beobachten ist allerdings seit langer Zeit, dass diese Überwachungsmaßnahmen stetig massiv zunehmen. Betroffen sind längst nicht mehr nur öffentliche Räume, sondern vermehrt auch öffentliche Einrichtungen und Behörden. Hierbei wird in erschreckend hoher Anzahl ein Verstoß gegen die Kennzeichnungspflicht der überwachten Räume festgestellt. Es verstoßen auch Maßnahmen zur polizeilichen Videoüberwachung gegen geltendes Recht und sind damit ordnungswidrig.
Der verkehrspolitische Sprecher der Regions-LINKEN, Stefan Müller, mahnt an, zumindest die Kennzeichnungspflicht bei Videoüberwachungsmaßnahmen erst zu nehmen. „Als Mindeststandard muss hier die Kennzeichnung bei der üstra gelten“, so Müller, „wo an den Türen jedes Straßenbahnwagens ein Hinweis auf die Videoüberwachung angebracht ist“. „Anzustreben ist natürlich nicht die Zahl der gekennzeichneten Videoüberwachungsmaßnahmen zu erhöhen, sondern den öffentlichen Raum wieder als solchen zu begreifen“, so Müller.