Linke Regionsfraktion informiert über drei wichtige Entwicklungen aus dem Sozialbereich

1. Wichtiges Urteil zur Mietschuldenübernahme: Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hat in einem wegweisenden Urteil festgestellt, dass Mietschuldenübernahmen im Rahmen des SGB II/SGB XII auch dann gerechtfertigt sind, wenn die Unterkunftskosten unangemessen hoch sind. Diese Übernahme kann als Darlehen erfolgen, sofern die Antragsteller die Differenz zwischen angemessener und tatsächlicher Miete mit Freibeträgen aus Erwerbstätigkeit decken können und eine Prognose vorliegt, dass die Freibeträge dafür verwendet werden. Jedoch rechtfertigt allein ein Schulwechsel der Kinder aufgrund eines Umzugs keine Mietschuldenübernahme. (LSG BB (23.08.2023 - L 31 AS 627/23 B ER))

2. Positionspapier Wohnen und Arbeitshilfe zu Kostensenkungsaufforderungen: Das Bündnis "AufRecht bestehen" hat ein Positionspapier zum Thema Wohnen veröffentlicht, das die prekäre Situation auf dem Wohnungsmarkt, insbesondere für Menschen mit niedrigem Einkommen, behandelt. Es enthält Forderungen zur Verringerung der drastisch gestiegenen Wohnkosten und zur Stabilisierung des Wohnungsmarktes. Zudem wurde eine Arbeitshilfe zu Kostensenkungsaufforderungen erstellt, die sich an Beziehende von Bürgergeld (SGB II) sowie Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung der Sozialhilfe (SGB XII) sowie Beratende richtet. Positionspapier und Arbeitshilfe findet ihr unter https://www.erwerbslos.de/aktivitaeten

3. Verabschiedung des 100%-Sanktionsgesetzes im Janauar: Trotz bekannter Verfassungswidrigkeit hat die Ampel das 100%-Sanktionsgesetz im Rahmen des Haushaltsfinanzierungsgesetzes verabschiedet. Diese Regelung sieht vor, dass bei wiederholten Sanktionen innerhalb eines Jahres der Regelsatz zu 100% gekürzt wird. Diese Maßnahme ist auf zwei Jahre befristet und soll evaluiert werden. Kritiker wie die WSI-Direktorin Bettina Kohlrausch betonen, dass höhere Sanktionen keine Arbeitsanreize schaffen und die Lösung gesellschaftlicher Probleme nicht in solchen Maßnahmen liegt, sondern vielmehr in der materiellen Teilhabe, sozialen Anerkennung und demokratischen Teilhabe der Betroffenen.