Sanktionen beim JobCenter

Seit dem 1. Januar 2023 ist das Bürgergeld-Gesetz in Kraft. Die jüngsten Entwicklungen bezüglich der Sanktionspraxis im Jobcenter Region Hannover werfen wichtige Fragen auf, denen die LINKE Regionsfraktion mit einer Anfrage an die Regionsverwaltung auf den Grund gehen möchte.

Die Bundesregierung hat eine Kehrtwende vollzogen und neue Sanktionsmöglichkeiten beim Bürgergeld beschlossen, die bis Februar 2026 befristet sind. Diese Maßnahme soll jährliche Einsparungen von rund 170 Millionen Euro bewirken, wobei der Abschreckungseffekt eine zentrale Rolle spielt.

Die Linksfraktion interessiert sich besonders dafür, wie sich diese Richtungswechsel der Gesetzgebung auf die Sanktionspraxis des Jobcenters Region Hannover auswirken werden. Daher haben wir folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:

-           Wie viele Bedarfsgemeinschaften von Bürgergeldberechtigten bzw. ALG-2-Berechtigten wurden in der Region Hannover aufgrund von Fehlverhalten sanktioniert?

-           Wie viele Kinder und Jugendliche waren von den Sanktionen betroffen?

-           Was waren die Hauptgründe für die Sanktionierungen?

-           Wie hat sich die Anzahl der sanktionierten Bedarfsgemeinschaften in den letzten Jahren entwickelt?

-           Bei wie vielen Bedarfsgemeinschaften wurde auf eine Sanktionierung verzichtet, unter Würdigung der Besonderheit des Einzelfalls?

-           Wie viele Bedarfsgemeinschaften erhielten in den letzten Jahren eine Sanktion, aufgeschlüsselt nach Art und Höhe?

 

Die Antworten auf diese Fragen werden uns wichtige Einblicke geben und ermöglichen es uns, die Auswirkungen der Gesetzesänderungen auf die Einwohner*innen unserer Region zu verstehen. Die Anfrage findet ihr hier.