Änderungsantrag gemäß § 8 (3) der Geschäftsordnung zu TOP 43 „Öffentliche Dienstleistungsaufträge ÜSTRA AG und regiobus Hannover GmbH“

In der Regionsversammlung am 21.12.2021soll folgender Antrag beschlossen werden:

 

Punkt 1. 1) des Antrags wird durch folgende Formulierung ergänzt:

 

„Grundsätzlich gilt bei der Neuinstallation von Fahrkartenautomaten, dass in den Stationen, wo keine Barzahlung möglich ist, dies schon von Weitem erkennbar sein muss und nicht erst, wenn man vor dem Automaten steht.“

 
Ulrich Wolf
Regionsabgeordneter