Änderungsantrag zur Beschlussdrucksache 1869 (V)

Öffentliche Dienstleistungsaufträge … Abbestellung von Verkehrsleistungen im Linienverkehr … aufgrund der Ausweitung des On-Demand-Angebots sprinti

In den Verkehrsausschuss am 27.6.2023

In den Regionsausschuss am 4.7.2023

In die Regionsversammlung am 4.7.2023

 

Beantragte Änderung:


1.    Potenziell zu streichende Buslinien fahren ein Jahr lang weiter, obwohl es sprinti gibt. Die Fahrgastzahlen bei sprinti und im Linienverkehr werden in dieser Zeit ermittelt. Dazu gehören auch die Fahrgastzahlen der Linientaxis, die zwischen Pattensen und Rethen verkehren, und die entgegen der Bezeichnung in der Anlage 1 der Beschlussdrucksache keine Bedarfsverkehre sind.

2.    Es werden nach einem Jahr nur jene Buslinien/Linientaxis eingestellt, die keine ausreichende Fahrgastnachfrage mehr generieren.

3.    Für die durch die sprinti-Einführung zu streichenden Bedarfsverkehre wie Rufbusse und Ruftaxis werden die Fahrgastzahlen geliefert. 

Begründung:
Zu 1 So attraktiv sprinti auch sein mag, einen Linienverkehr kann es im Zweifel nicht immer ersetzen. Linienverkehre dürfen deshalb nicht pauschal von heute auf morgen gestrichen werden, nur weil sprinti fährt. Fahrgastzahlen sind unerlässlich, um die Linienangebote und sprinti bewerten zu können. Dann kann man auch sehen, wie sich die gesamte ÖPNV-Nachfrage (sprinti und Bus) verglichen mit dem vorherigen alleinigen Busangebot entwickelt hat.
Normalerweise entspricht ein zweijähriger Testzeitraum dem üblichen Testzeitraum bei der Erstellung und Bewertung neuer ÖPNV-Angebote. In Anbetracht der finanziellen Situation der Region sind wir auch mit einer einjährigen Testphase einverstanden.
Zu 2 Buslinien und Linientaxis mit ausreichender Fahrgastnachfrage müssen weiterfahren.
Zu 3 Das Vorhandensein der angeforderten Nutzungszahlen der derzeitigen Bedarfsverkehre, Ruftaxis und Rufbusse, gibt genauen Aufschluss darüber, ob und inwieweit es durch sprinti zu einem Fahrgastplus gekommen ist.