Anfrage zur Zählweise der Corona-Verstorbenen in der Region Hannover

Wir dokumentieren unsere Anfrage und die Antwort der Verwaltung:

 

Wie die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) Ende September berichtete hat die Region Hannover die statische Ermittlung der am Corona-Virus verstorbenen Personen mit Wirkung auf die Vergangenheit geändert.

 

Denn die Region erfasst ab sofort nur noch Verstorbene, die nachweislich an Covid-19 gestorben sind. Bisher wurden auch die Toten in der Statistik erfasst, die zum Zeitpunkt des Todes an Covid-19 erkrankt waren —ohne dass Covid-19 die Todesursache war. Aus der Statistik sind jetzt also die 66 mit Corona infizierten Verstorbenen seit Beginn der Pandemie heraus gerechnet, bei denen nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass Covid-19 die Todesursache war.
Folgende Anfragen legen wir der Verwaltung der Region Hannover zur Beantwortung vor:
1.    Grenzt die aktuelle Zählweise auch Fälle aus, bei denen mit COVID-19 Infizierte im Verlauf der Behandlung verstorben sind?
2.    Wieso erfolgte die Änderung jetzt bei erneuter Zunahme der Inzidenzen bei Hochbetagten?
3.    Wie gelangt die Verwaltung zu der Ansicht, dass bei der Vielzahl von COVID19-Symptomen sich in jedem Fall die Todesursache abgrenzen lässt?
4.    Ist die neue Zählweise auf medizinisches und epidemiologisches Anraten hin eingeführt worden und wenn ja, auf wessen Anraten hin?

Begründung:


Infektionsschutzgesetz und RKI lassen die Meldeweise 'an oder an und mit Corona verstorben' offen. An uns ist die Befürchtung herangetragen worden, dass die neue Meldeweise zu einer tendenziellen Unterschätzung der C0V1D-19-Todesfälle in den höheren Altersgruppen mit naturgemäß größerem Anteil von Vorerkrankungen führt. Die Verwaltung argumentiert öffentlich, die neue Zählweise sei genauer, weil Fälle nicht mehr erfasst würden "bei denen nicht eindeutig nachgewiesen werden konnte, dass Covid-19 die Todesursache war." Dazu das RKI selber: In die Statistik des RKI gehen die COVID-19-Todesfälle ein, bei denen ein 0165 (V) AaA laborbestätigter Nachweis von SARS-CoV-2 (direkter Erregernachweis) vorliegt und die in Bezug auf diese Infektion verstorben sind. Das Risiko an COVID-19 zu versterben ist bei Personen, bei denen bestimmte Vorerkrankungen bestehen, höher. Daher ist es in der Praxis häufig schwierig zu entscheiden, inwieweit die SARS-CoV-2-Infektion direkt zum Tode beigetragen hat. Sowohl Menschen, die unmittelbar an der Erkrankung verstorben sind ("gestorben an"), als auch Personen mit Vorerkrankungen, die mit SARS-CoV-2 infiziert waren und bei denen sich nicht abschließend nachweisen lässt, was die Todesursache war ("gestorben mit") werden derzeit erfasst.
 
Vor diesem Hintergrund können wir die Änderung der Zählweise nicht nachvollziehen und erwarten eine hinreichende Erläuterung der neun Zählweise gegenüber unserer Fraktion und der Regionsversammlung.

Antwort der Verwaltung

Vorbemerkung:

Die technischen und organisatorischen Voraussetzungen nebst die eingesetzten EDV-Verfahren waren im Frühjahr 2020 deutschlandweit nicht an die Bedingungen einer sich in mehreren Wellen hoher Infektionszahlen abspielenden Pandemie ausgerichtet. Entsprechend sind Vorgehensweisen und Prozesse im Verlauf der Pandemie immer wieder angepasst worden. Das hat auch Auswirkungen auf die Statistik über die Coronafallzahlen sowie die Todesfälle.
1.)     
Maßgeblich ist die ärztliche Bescheinigung über die Todesursache, welche die Region
Hannover übermittelt bekommt.
2.)     
Es genügte anfangs, alle Indexfälle mit einem eingetragenen Sterbedatum als COVID19-Todesopfer zu zählen. Zu diesem Zeitpunkt gab es vergleichsweise wenig Todesfälle und überdies galt, dass nur dann ein Sterbedatum hinterlegt wurde, wenn die Person auch an COVID-19 verstorben war. Im Laufe der Zeit wurden dann aber die Todesursachen vielschichtiger. Entsprechend war die Unterscheidung, ob die Person an COVID-19 oder einer anderen Ursache verstorben war, relevant und wurde von der Fallermittlung auch konsequent hinterlegt. Entsprechend wertete das Robert-Koch-Institut Todesfälle aus der Region Hannover mit einer anderen Todesursache nicht als COVID-19-Tote.
Diese Differenzierung war jedoch lange nicht im übergebenen Datensatz für die Statistik der Region Hannover enthalten. Dieser Mangel fiel erst im Spätsommer 2021 auf. Die Umstellung der Zählung ging dann damit einher, den Arbeitsprozess bei der Erfassung der Todesfälle anzupassen. Dieses hat zur Folge, dass nun jeder Todesfall zunächst als COVID-19-Todesfall gezählt wird. Sollte durch die Todesbescheinigung eine andere Ursache festgestellt werden, wird der Fall zurückgeholt und entsprechend umgeschlüsselt.
3.)     
Siehe Antwort 1.)
4.)     
Maßgeblich sind die Vorgaben des RKI. Solange keine andere Todesursache festgestellt wird, wird von COVID-19 als Todesursache ausgegangen. Durch die Anpassung der Statistik sind die Zählweisen von RKI und Region Hannover nunmehr deckungsgleich. Durch die Anpassung der Erfassung der Todesfälle werden nunmehr auch unklare Fälle als Todesfälle gezählt.
Anlage/n 
Keine