Aus Gerechtigkeits- und Klimagründen: Ersatzlose Streichung der 2km-Mindestentfernung in der Schüler*innenbeförderungssatzung

Antrag gemäß § 8 der Geschäftsordnung

In den Ausschuss für Schulen Kultur und Sport am 21.9.2023

In den Regionsausschuss am 10.10.2023

In die Regionsversammlung am 14.11.2023

Die 2Km-Mindestentfernungin der Schüler*innenbeförderungssatzung der Region Hannover vom 21.5.2019 wird ersatzlos gestrichen.

 

Begründung:


Lt. der Schüler*innenbeförderungssatzung der Region Hannover haben Schülerinnen und Schüler  keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer Fahrkarte (SchulCard) seitens der Region, wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Schule weniger als 2 Kilometer beträgt. Die Schulcard kann im gesamten Regionsgebiet genutzt werden und ermöglicht den derzeit berechtigten Schüler*innen auch Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln außerhalb des Schulweges.

Diese weiträumige Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs statt sich klimaschädlich z.B. von ihren Eltern mit dem PKW in der Region transportieren zu lassen, ist ein positiver Beitrag für das Klima. Leider haben diese Möglichkeit der Schulcard die Schüler*innen nicht, die nach bisher gültiger Satzung „zu nahe“ am Schulort wohnen. Aber auch ein Teil dieser Schüler*innen wird täglich mit den sog. „Elterntaxis“ zur Schule gefahren – mit entsprechenden Klimafolgen. Für Fahrten im Regionsgebiet außerhalb der Schule steht dieser Gruppe ebenfalls keine Schulcard zur Verfügung.

Diese Ungleichbehandlung der Schüler*innen und die damit verbunden Klimaschädigung ist auf der Veranstaltung der Klimaschutzagentur „plenergy – vom Planspiel zur Energiewende“ vom 07. - 09.06.2023 mit 3 Langenhagener Schulen intensiv diskutiert worden. Übereinstimmend wurde die Forderung nach Abschaffung der diskriminierenden 2 km-Regelung gefordert. Jetzt ist die Region Hannover am Zug.

Ulrich Wolf (Regionsabgeordneter)