Kein Serviceabbau - Kein Personalabbau bei der Sparkasse Hannover

Kostenlose Kontoführung für Jedermann - Konten (Basiskonten)

 

Antrag gemäß § 8 Geschäftsordnung

In die Sitzung des Regionsausschusses am 24.01.2017

In die Sitzung der Regionsversammlung am 07.03.2017

Der Regionsausschuss/Die Regionsversammlung möge beschließen:

1. Der Regionsausschuss/Die Regionsversammlung fordert den Verwaltungsrat und seine öffentlichen Vertreterinnen und Vertreter auf, die vorgesehenen Serviceeinschränkungen bei der Sparkasse Hannover zurückzunehmen.

2. Abschaffung der Pauschalgebühr von 7 Euro für die rund 15. 000 sogenannten Jedermann - Konten der Sparkasse Hannover.

Begründung

Die Sparkasse Hannover will zahlreiche Filialen in der Region Hannover schließen und in diesem Zusammenhang die Öffnungszeiten sowie den Service an den verbleibenden Filialen drastisch reduzieren (sogen. Tandem-Lösung bzw. SB-Center).

In der Stadt Hannover haben Bezirksräte bereits Anträge beschlossen, die die Sparkasse

auffordern diese Einschränkungen/Kürzungen zurück zu nehmen.

Im hannoverschen Umland sind besonders die Gemeinden Langenhagen, Isernhagen, Lehrte, Laatzen, Springe, Ronnenberg und Neustadt am Rübenberge von Filialschließungen oder Umbau zur SB-Filiale betroffen. Insgesamt 19 Filialen in der Region Hannover sollen bis 2019 sogar ganz geschlossen werden.

Dass die Sparkasse Hannover bei ihren Plänen in einem Atemzug, angesichts der Tatsache, dass sich das Unternehmen bis 2019 von 200 Vollzeitbeschäftigten trennen will, hier von einen “Einsparvolumen” über 30 Millionen spricht, ist blanker Zynismus! Den betroffenen Kolleginnen und Kollegen muss eine sichere Zukunftsperspektive in Aussicht gestellt werden.

Besonders für ältere Menschen gehören Internetüberweisungen oder unpersönliche Geldabholungen oder Überweisungen am Automaten nicht zu ihrer Lebenswirklichkeit. Daher werden sie durch die Sparkassenplanungen besonders hart getroffen. Viele von ihnen müssen auf die persönliche Beratung, die sie z.T. seit Jahrzehnten bei ihrer Vertrauensperson der Sparkasse Hannover intensiv genutzt haben, zukünftig verzichten. Aber auch Einzelhandelsgeschäfte und kleinere Firmen mit Bargeldeinnahmen müssen zukünftig längere Wege fahren, um ihre Tageseinnahmen sicher bei der Sparkasse Hannover zu hinterlegen.

Die Regionsversammlung Hannover hat keinerlei Verständnis für die geplanten rigorosen Maßnahmen der Sparkasse Hannover gegenüber den Menschen der Region Hannover. Gerade eine öffentliche Sparkasse muss im Finanzbereich eine Vorbildfunktion als Serviceeinrichtung erfüllen.

Dass als Begründung für die geplante Umstrukturierung ausgerechnet die steigende Anzahl von Online-Kunden bemüht wird, ist widersprüchlich. Denn bereits seit längerem bewirbt die Sparkasse Hannover ihr Angebot mit gebührenfreien Online-Konten. Das geänderte Nutzerverhalten ist unmittelbares Ergebnis der unternehmerischen Entscheidung. Unternehmerischer Weitblick sieht anders aus.

Im Verwaltungsrat der Sparkasse Hannover besteht mit Regionspräsident Jagau, dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Hannover Schostok und zusätzlich 10 von der Regionsversammlung gewählten Vertretern eine deutliche politische Mehrheit die vorgesehenen

Pläne der Filialschließungen zurückzunehmen und im Einzelfall auch sozialverträgliche Alternativen wie z.B. eine mobile Sparkasse anzubieten.

Laut §2 Absatz 2 Satz 1, 2 HS (Satzung für die Sparkasse Hannover vom 12. Dezember 2006) ist es Aufgabe der Sparkasse Hannover “die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise und insbesondere des Mittelstands mit Geld- und kreditwirtschaftlichen Leistungen in der Fläche sicherzustellen“.

Im Verhaltenskode der Sparkasse Hannover heißt es unter dem Punkt Qualität wörtlich:

“Die persönliche Kundenbeziehung ist uns wichtig. Daher haben unsere Kundinnen und Kunden persönliche Berater, die sich um ihre Wünsche kümmern. Wir sind die Ansprechpartnerin vor Ort.”

Diesem Anspruch muss ein öffentliches Geldinstitut wie die Sparkasse Hannover in besonderer Weise verpflichtet sein!

Seit dem 16. Juli 2016 begründet § 31 des Zahlungskontengesetzes [ZKG] für alle Verbraucher (dazu zählen auch Obdachlose, Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltstitel) die Ausführung von Zahlungsvorgängen.

DIE LINKE. Regionsfraktion kritisiert, dass eine Gebührenfreiheit oder zumindest eine Deckelung im Zahlungskontogesetz nicht geregelt ist. Für Flüchtlinge und Obdachlose sind sieben Euro im Monat jede Menge Geld. Ein Basiskonto muss daher kostenfrei sein.

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen! (Art. 14 Abs.2 GG)