Ökologische Bedeutung von Kleingärten

Anfrage gemäß § 9 der Geschäftsordnung

 

Mit dem Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 18.8.2021 wurden zahlreiche gesetzliche Grundlagen geschaffen, zukünftig einen Beitrag zum erweiterten Umweltschutz zu leisten.

Der Bedeutung des Erhalts funktionierender Biotope und ökologischer Funktionszusammenhänge wurde dabei durch den Gesetzgeber Rechnung getragen.  Das Gesetz fasst § 1 Abs. 6 Bundesnaturschutzgesetz dahingehend neu, dass Freiräume im besiedelten und siedlungsnahen Bereich einschließlich ihrer Bestandteile zu erhalten sind und da, wo sie nicht vorhanden sind, neu zu schaffen oder neu zu entwickeln sind. Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Anfrage an die Verwaltung:

1.   Interpretiert   sie   die   entsprechende   Vorschrift   dahingehend,   dass   bestehende Kleingartenanlagen   in   den   regionsangehörigen   Gemeinden   baurechtlich   und bauordnungsrechtlich Bestandsschutz genießen und daher nicht in Bauland umgewandelt werden können?

2. Ist dieser Schutz auch auf raumordnungsrechtliche (Flächennutzungsplan) Vorhaben anzuwenden?

Wir erwarten eine Antwort innerhalb der Frist der Geschäftsordnung.

 Ulrich Wolf

Abgeordneter