Optionale Priorisierung bei der Vergabe von Belegrechtswohnungen für Frauen im Kontext häuslicher Gewalt

Gruppe LINKE & PIRATEN

Anfrage zur schriftlichen Beantwortung gem. § 9 der Geschäftsordnung

Sachlage:  Wie der Asphaltausgabe 05/16 zu entnehmen ist, wird die Situation von Frauen, die aufgrund häuslicher Gewalt in ein Frauenhaus exilieren und dort betreut werden müssen, durch die derzeitigen Mangelerscheinungen des Wohnungsmarktes in der Region Hannover nochmal erschwert. Demgegenüber steht der Region Hannover mit der Richtlinie zum Erwerb von Belegrechten im Wohnungsbestand (BDs 2839) ein Instrument zur Verfügung, „einkommensschwache und sozial benachteiligte Haushalte mit besonderen Zugangsschwierigkeiten zum Wohnungsmarkt“ zu unterstützen.

 

Vor diesem Hintergrund fragt die Gruppe LINKE & PIRATEN:

1) Wie hoch schätzt die Verwaltung den Bedarf an Wohnungen für Frauen in der Region ein, die die Frauenhäuser in eigene Wohnungen verlassen könnten?

2) Könnten die in der Richtlinie erwähnten sozialen Träger, die zwischen Region und Mieteigentürmer geschaltet werden können, rechtlich die Vergabe (bzw. die Vermittlungsvorschläge)  von Wohnungen bevorzugt an Frauen aus Frauenhäusern – einkommensschwäche vorausgesetzt – managen?

3) Im Bewusstsein, dass es zahlreiche unterstützungsbedürftige Gruppen in der Region Hannover gibt, ist die letzte Frage: Wie viele Belegrechtwohnungen könnte die Region Hannover für Frauenhausbewohnerinnen abstellen?