Pleite Greensill Bank – Abbildung der finanziellen Schäden in der Region Hannover

Anfrage gemäß § 9 der Geschäftsordnung

 

Folgende Anfrage legen wir der Verwaltung der Region Hannover zur Beantwortung vor:

 

1. Liegt den verantwortlichen Dezernaten und dem Regionspräsidenten mittlerweile eine exakte Bilanzierung der Vermögensschäden vor, die durch Geldanlagen regionsangehöriger Kommunen, der Region Hannover oder öffentlicher Körperschaften bei der Greensill Bank entstanden sind?

 

2. Wenn ja, wie hoch sind die finanziellen Schäden in der Region Hannover, die durch die Insolvenz  der Greensill Bank entstanden sind (bitte aufgeschlüsselt nach Gemeinden bzw. öffentliche Körperschaften)?

3. Wurden Forderungen regionsangehöriger Gemeinden oder öffentlicher Körperschaften der Region  Hannover zur Insolvenztabelle des zwischenzeitlich eröffneten Insolvenzverfahrens angemeldet?  Wenn ja, in welcher Höhe?

4. Gab es bei den betroffenen Gemeinden bzw. öffentlichen Körperschaften oder der Region Hannover dienstliche Konsequenzen und die Benennung persönlicher Verantwortlichkeiten im  Zusammenhang mit möglichen Investments bei der Greensill Bank?

5. Wenn ja, welche Konsequenzen wurden in jeweiligen Körperschaften gezogen?

Begründung:

Die Pleite der Greensill Bank aus Bremen hat im März den Finanzstandort der Bundesrepublik  erschüttert. Aktuell  wollen die Privatbanken ihre Einlagensicherung begrenzen (vgl. Bericht Spiegel  vom 8.12.2021). Die Anlagen von öffentlichen Anlegern (etwa Kommunen) sind ohnehin seit 2017  nicht mehr vom freiwilligen Einlagensicherungsfond der Privatbanken abgesichert.  Nach kurzer Berichterstattung der örtlichen Medienszene ist die Pleite der Bank und die Folgen für die zahlreichen regionsangehörigen Gebietskörperschaften weitgehend vernachlässigt worden. Im März war in der lokalen Presse über mögliche finanzielle Verluste einzelner Gemeinden berichtet  worden. Danach verschwand das Thema um die Insolvenz der Greensill Bank aus der kommunalen
Politik und der örtlichen Berichterstattung.  Jede*r Bezieher*in von SGB-II-Leistungen wird bei Verstößen gegen rechtliche Verpflichtungen umgehend zur Verantwortung gezogen. Wenn mit dem Geld der Einwohner*innen der Region
Hannover unsachgemäß spekuliert wird und den Steuerzahler*innen dadurch hohe finanzielle Schäden entstehen, kann nicht erkannt werden, dass die politischen und behördlichen Verantwortungsträger mit Konsequenzen rechnen müssen. Dieser Umstand ist weder politisch noch rechtlich haltbar.

Jessica Kaußen
Fraktionsvorsitzende