Reduzierung des Mindestvolumens beim Restmüll

Änderungsantrag gemäß § 8 Geschäftsordnung

In die Sitzung des Ausschuss für Abfallwirtschaft am 06.04.2017

In den Regionsausschuss am 25.04.2017

In die Regionsversammlung am 02.05.2017

Änderungsantrag: 

Die Zwangsabnahmemenge beim Restmüll von 10 Litern pro Person und Woche wird abgeschafft.

Begründung:

Die Müllgebühren in der Region Hannover sind im bundesweiten Vergleich hoch. Die Zwangsabnahmemengen beim Restmüll von 10 l pro Person und Woche kommt einer zweiten Grundgebühr gleich. Durch eine Abschaffung dieser Zwangsabnahmemenge würde ein Anreiz zur Müllvermeidung gegeben, was bisher nicht der Fall ist. Die bisherige Gebührensatzung belohnt Müllproduzent/innen und bestraft Müllvermeider/innen, die sich umweltgerecht verhalten und brav die Wertstoffe vom Restmüll trennen. Viele Bürger/innen müssen so für Restmüll zahlen, den sie gar nicht erzeugt haben. Einen Anreiz zur Müllvermeidung fordert auch das Bundesumweltministerium in seinem Abfallvermeidungsprogramm. Der Bürger müsse durch sein Verhalten die Gebührenhöhe beeinflussen können, heißt es dort.