Regionsumlage senken und Resolution: Die Altschuldenhilfe des Bundes muss kommen. Wir brauchen eine Hessenkasse in Niedersachsen. Weg mit der Politik der „Schwarzen Null“

1.    Die Regionsumlage wird um 10 % gesenkt. Konkret sollen die Hebesätze für die Regionsumlage wie folgt angepasst werden: Der Hebesatz für die Regionsumlage im Bereich der der Grundsteuer A, der Grundsteuer B, der Gewerbesteuer, der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer soll von 42,25 % auf 38,49% gesenkt werden.

Der Hebesatz für die Regionsumlage von 90 % der Schlüsselzuweisungen zur Ergänzung und zum Ausgleich der Steuerkraft der Gemeinden soll von 28,1666 % auf 25,606 % gesenkt werden.

2.    Die Fraktion Die LINKE. in der Regionsversammlung Hannover beantragt anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsentwurf 2024 die Beschlussfassung folgender Resolution:
„Die Debatte über den Haushalt 2024 in der Regionsversammlung Hannover wird von einem Ansteigenden der Schuldenlast und einem Spardiktat dominiert. Die Kommunalaufsicht wird erkennbar auch diesen Haushalt zum Anlass nehmen, eine Verschärfung des Spardiktats von der Region Hannover zu fordern. Die bestehenden Probleme sind nicht mehr mit und durch die Region Hannover zu lösen. Die mittlerweile knapp 1 Milliarde Euro Schulden der Region Hannover sind nicht durch Spardiktate und Haushaltskonsolidierungskonzepte rückzahlbar. Als größte kommunale Gebietskörperschaft in Niedersachsen hat die Region Hannover und ihre kommunale Vertretung, die Regionsversammlung, die Pflicht, für die regionsangehörigen Gemeinden und alle anderen Kommunen in Niedersachsen einen dringenden Appell an die Bundes- und Landespolitik zu formulieren.


Die Regionsversammlung Hannover fordert die Bundes- und Landesregierung zum dringenden Handeln auf:

1. Der Bund und das Land Niedersachsen müssen Finanzinstrumente schaffen, um die Altschulden finanziell schwächerer Kommunen zu tragen. Die Ampelkoalition in Berlin muss zu diesem Versprechen aus ihrem Koalitionsvertrag stehen und ist deshalb aufgefordert
endlich einen praktikablen und tragfähigen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.
2. Auch Ministerpräsident Weil und seine Landesregierung müssen in die Pflicht genommen
werden, endlich landespolitische Initiativen zu entwickeln, die die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Kommunen wiederherstellt. Dazu muss der 2009 beschlossen
Zukunftsvertrag durch ein funktionierendes finanzpolitisches Instrument ersetzt werden und die Förderbedingungen deutlich herabgesetzt werden. Der im Koalitionsvertrag der Rot-Grünen-Landesregierung avisierte Niedersachsenfond für Investitionen in die kommunalen Haushalte jenseits der Schuldenbremse muss endlich umgesetzt werden.
3. Das Land Niedersachsen wird, wie vergleichbar in Hessen, eine „Niedersachsenkasse“ ins Leben rufen. Die Kommunen können sich über diese Kasse zu besseren Konditionen refinanzieren, weil ihnen am Kreditmarkt die günstigeren Kreditkonditionen des Landes
gewährt werden bzw. den Kommunen über die „Niedersachsenkasse“ ein Schuldnerwechsel angeboten wird.
4. Sowohl Bundes- als auch Landesregierung müssen sich von der Politik der „Schwarzen Null“ verabschieden.
Dieses haushaltspolitische Dogma ist überholt und erstickt den Freiraum, den Bund und Länder den Kommunen gewähren müssen. Insgesamt ist eine gerechtere Besteuerung zu Lasten größerer Vermögen dringend geboten.
5. Es müssen gesetzliche und administrative Voraussetzungen geschaffen werden, dass die Gewerbesteuer vollständig bei den Kommunen verbleibt, ferner benötigen wir eine Gemeinde- wirtschaftssteuer, die auch die Besteuerung freiberuflicher Einkommen, wie etwa den Einkünften von Architekten und Rechtsanwälten umfasst.

Begründung:

Zu 1.) Diese Senkungen basieren auf der Analyse der Leistungsfähigkeit der Kommunen in der Region Hannover, wie unter "3.2 Leistungsfähigkeit der Kommunen" dargelegt, und berücksichtigen die Entwicklung der Kommunen, die Steuereinnahmen sowie die aktuellen Herausforderungen und Unterstützungsmaßnahmen. Die Regionsumlage ist der Tod der kleinen Kommunen.
Die Regionsfraktion der LINKEN erachtet deshalb diese Senkungen als notwendig, um die finanziellen Disparitäten im Regionsgebiet zu verringern und den Kommunen einen angemessenen Handlungsspielraum zu ermöglichen.


Zu 2.) Alle Jahre wieder befasst sich die Regionsversammlung mit dem Haushalt unserer kommunalen Gebietskörperschaft. Die Debatten sind mittlerweile ritualisiert. Mit der Mehrheit von Rot-Grün in der Versammlung werden alle Anträge der Opposition abgelehnt. Die Linksfraktion stellt in dieser Debatte fest, dass diese ritualisierten Auseinandersetzungen wenig mit den tatsächlichen finanziellen Problemen der Kommunen zu tun haben. Daher verzichtet die Linksfraktion auf einzelne Haushaltsanträge, die im Ergebnis durch die bürgerlichen Parteien abgelehnt werden und wird ihren Beitrag zur Haushaltsdebatte auf das tatsächliche Problem der finanziellen Situation der Kommunen fokussieren. 
Denn den erheblichen Aufgabenlasten der Kommunen steht ein staatliches Refinanzierungssystem gegenüber, dass darauf baut, kommunale Aufgaben zu vernachlässigen, um immer weitere einwohnernahe Dienstleistungen und Infrastrukturen abzubauen. Die Politik der bürgerlichen Parteien setzt darauf, durch die schleichende Erodierung staatlicher und dabei insbesondere kommunaler Dienstleistungen, die Einwohner*innen der Städte und Gemeinden an einen Staat zu gewöhnen, der sich immer mehr seiner sozialen Verantwortung entzieht. 
Starke Kommunen sind aber die Keimzelle einer lebendigen Demokratie. Denn Entscheidungen auf Stadt- oder Gemeindeebene betreffen die Menschen unmittelbar in ihrem Alltag. Deshalb müssen Kommunen finanziell angemessen ausgestattet sein, um den wachsenden sozialen, wirtschaftlichen und klimapolitischen Herausforderungen gerecht zu werden. 
Wir fordern die Region Hannover, wie auch andere Kommunen und kommunale Spitzenverbände auf, auf das Land Niedersachsen und den Bund Einfluss zu nehmen, um die Politik der Kürzungen zulasten der Kommunen zu stoppen. Nur so kann der öffentliche Sektor durch eine gerechtere Belastung der Steuerpflichtigen und eine gerechtere Verteilung der öffentlichen Mittel seine Fähigkeit zur Selbstverwaltung erhalten und seine Handlungsfähigkeit zurückgewinnen.
Denn die Ausgangslage in der Region Hannover und in Niedersachsen ist klar. Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) berichtet auf seiner Webseite am 29.9.2023, dass die „Kommunen in Niedersachsen unter Milliarden-Schulden ächzen“. Der NDR weiter: „Laut Landesrechnungshof ist die Verschuldung der Kommunen 2022 auf 13,9 Milliarden Euro angewachsen – trotz Rekordeinnahmen.“ (vgl. www.ndr.de Bericht vom 29.9.2023). Hinzu kommt, dass der Investitionsrückstand in Niedersachsen mittlerweile 20,6 Milliarden Euro betrage. Marode Schulen, heruntergekommene Verwaltungsgebäude, kaputte Infrastruktur wie Straßen und Brücken belasten Niedersachsen Kommunen folgert der Bericht des Senders. 

Durch das aktuelle Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.11.2023 dürfte sich die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte nochmals verschärfen. Es ist absehbar, dass dieses Urteil auch weitreichende Folgen für die Refinanzierung der kommunalen Haushalte haben kann. 

Im Vorbericht des Haushaltsplanentwurfs 2024 stellt der Regionspräsident für die Lage der Region Hannover nüchtern fest, dass auch die Region für 2024 keinen Haushaltsausgleich erreichen wird (vgl. S. 11 des Vorberichts). Krach weiter: „Außerdem hat das Land Niedersachsen mit dem Haushalt 2022/2023 und der vorgelegten Finanzplanung begonnen, sich spürbar zu Lasten der kommunalen Ebene zu konsolidieren. Dieses Vorgehen erfolgt insbesondere zu Ungunsten der Landkreise und kreisfreien Städte, so gibt es mit dem Haushalt 2024 keinen SGB II Zuschuss des Landes mehr. Dieser ist seit 2021 in einer Höhe von jährlich 32 Millionen Euro durch jährliche Abschmelzung nunmehr vollständig entfallen“ (vgl. S 12 f. Vorbericht). 
In den Umlandsgemeinden sieht es nicht anders aus: Für 2023 haben bis auf die Stadt Garbsen alle anderen Regionskommunen erneut einen defizitären Haushalt (vgl. Vorbericht S. 14). Ferner geht auch der Regionspräsident davon aus, dass sich der im Frühjahr 2022 begonnene Zinsanstieg für Liquiditäts- und Investitionskredite weiter erhöhen wird (vgl. S. 26 Vorbericht). Das heißt, dass die Altschulden von Morgen die Dramatik der finanziellen Lage verschärfen werden. Diese Dramatik kann der Übersicht über den voraussichtlichen Stand der Schulden aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 entnommen werden. Hatte die Region Hannover am 1.1.2023 ein Schuldenstand von 857.550.000 Millionen Euro aufzuweisen, verschärft sich die Schuldenlast zum Stand des Haushaltsjahres 2024 auf 952.951.000 Millionen Euro. Die Altschulden des Landkreises Hannover einkalkuliert erreicht der Schuldenstand der Region damit die 1-Milliarde-Euro-Grenze (vgl. dazu die Zahlen aus dem Haushaltsplanentwurf 2024 S. 89). Fast 47 Millionen dieser zusätzlichen Schulden stehen dabei in Verbindung mit Verbindlichkeiten aus der Kreditvergabe an Kommunen. 

Es ist eine Illusion anzunehmen, dass dieser Schuldenberg in irgendeiner Weise aus den begrenzten Mitteln der kommunalen Haushalte rücktilgbar ist. Trotzdem hält es weder der Regionspräsident noch die bürgerlichen Parteien über SPD, Grüne, CDU und FDP in der Regionsversammlung Hannover für nötig, in der aktuellen haushaltspolitischen Debatte einen Appell an die Bundes- und Landespolitik zu richten. Erkennbar wird auch diese Debatte erneut zum „Abnickwettbewerb“ der Sparlogik der Regionsverwaltung degradiert. 

Das es auch anders geht, zeigt gerade der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Oberbürgermeister Frank Klingebiel. Er findet anlässlich der Dramatik der kommunalen Finanzlage auf der 22. Städteversammlung 2023 am 27.09.2023 in Hannover deutliche Worte und verbindet diese, im Gegensatz zu Regionspräsident Krach, mit einem klaren Appell an die Bundes- und Landespolitik.

Klingebiel: „Für die niedersächsischen Kommunen sind die nächsten 2 Jahre Schicksalsjahre, in denen sich vor Ort beweisen wird, ob unser Staat weiter handlungsfähig bleibt, ob die Menschen weiter Vertrauen in unser demokratisches Staatssystem haben und ob der soziale Frieden in unseren Stadtgesellschaften weiter Bestand haben wird. Die Verwerfungen, die inzwischen bei der Aufgabenerfüllung und Finanzierung der politischen Versprechungen von Bund und Land in den Kommunen und den Kommunalverwaltungen auftreten, sind einfach zu groß und aus kommunaler Sicht nicht mehr hinnehmbar. Der seit ewigen Zeiten stereotype Hinweis auf den Finanzierungssaldo zwischen Land und Kommunen ist überholt. Die Städte und Gemeinden sind personell wie finanziell aufgrund immer neuer Staatsaufgaben am Ende ihrer Leistungsfähigkeit angelangt; die Räte können kaum noch gestalten, sondern müssen Mangel verwalten, die Stadtgesellschaften stehen vor ihrer Überforderung!“

Klingebiel fordert ein gemeinsames Entschuldungsprogramm von Bund und Ländern für die Kommunen und eine Veränderung der Finanzierungsbeziehungen zwischen Bund und Ländern. Die seit Jahren bestehende strukturelle Unterfinanzierung vieler Kommunen und die bloße Anschubfinanzierung für politische Wohltaten des Bundes und des Landes müssen, so Klingebiel, beseitigt werden. Ferner bilanziert Klingebiel, dass das Konnexitätsprinzip strikt eingehalten wird. Ein „aus der Verantwortung stehlen“, wie es Bund und Land aktuell bei der Finanzierung des Rechtsanspruches auf Ganztagsbetreuung machen, darf es für Bund und Land nicht mehr geben und auch nicht geben können.
Er schließt mit der Forderung, dass die Kommunalaufsicht im Haushaltsgenehmigungsverfahren die Kommunen nicht gängelt, sondern ihnen „Beinfreiheit“ bei der Erfüllung der wahnsinnigen Aufgabenlast gibt. Zum einen ist der Haushaltskonsolidierungserlass in diesen Krisenzeiten nicht mehr zeitgemäß und muss vorübergehend außer Kraft gesetzt werden, zum anderen müssen die Vorgaben zum Konzernkredit in praxisgerechter Weise im NKomVG verstetigt werden.
Die Publikation des Niedersächsischen Landkreistages berichtet in ihrer Ausgabe vom 22.9.2023 gleichlautend: Die kommunalen Spitzenverbände nahmen im letzten Ausschuss für Haushalt und Finanzen des Niedersächsischen Landtages kritisch Stellung zum Finanzstatusberichts des Finanzministeriums. Erstere teilten die Ansicht zum Bericht des Ministeriums nicht. So stellen die Spitzenverbände fest, dass das Land seit Jahren die landespolitischen Zielsetzungen durch die Kommunen finanziert, weil das Land seit 30 Jahren sowohl seine Zuweisungen im Rahmen des Finanzausgleichs um mehr als 1 Milliarde Euro jährlich gekürzt hätte. Der kommunale Finanzausgleich sei aus diesem Grunde seit Jahren der niedrigste in allen 13 Flächenländern und liege mit 693 Euro je Einwohner um 270 Euro je Einwohner unter dem Bundesdurchschnitt (vgl. NLT – Aktuell Ausgabe 30 vom 22.9.2023, Seite 2)

Dies überrascht nicht: Entgegen vieler positiver Beispiele aus Bundesländern wie NRW, dem Saarland oder etwa Hessen, besitzt das Land Niederachsen keine effektiven Instrumente zum Abbau der Altschulden der Kommunen. Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages hat zu den dezidierten Programmen des Abbaus kommunaler Altschulden in diesem Jahr einen Sachstandbericht veröffentlicht (vgl. Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages Sachstand WD 4 – 3000 – 042/23). Ausdrücklich wird der 2009 beschlossene Zukunftsvertrag des Landes Niedersachsen hier nicht erwähnt. Nach dem Bericht bestehen dagegen in Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt landeseigene Entschuldungsprogramme, die explizit dem Abbau kommunaler Altschulden dienen.

Ziel der Hessenkasse etwa war die einmalige und vollständige Ablösung der Krassenkredite der Kommunen. Dies wurde mit der Errichtung eines Sondervermögens „Hessenkasse“ vom Ministerium für Finanzen verwaltet, welches sich dabei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bediente. Gemäß § 1 Absatz 1 des Hessenkassengesetzes organisiert das Land für Gemeinden und Landkreise, die zur rechtzeitigen Leistung ihrer Auszahlungen Kassenkredite aufgenommen hatten, soweit zu deren Begleichung keine anderen Mittel zur Verfügung standen, auf Antrag eine Ablösung der Kassenkredite des Kernhaushaltes bei deren Gläubigerkreditinstituten. Dabei konnte nach § 1 Absatz 2 Satz Hessenkassengesetz die WIBank eine Ablösung eines Kassenkredites dadurch bewirken, dass sie in den bestehenden Vertrag mit dem Gläubigerkreditinstitut im Wege des Schuldnerwechsels eintrat und die Kommune aus den vertraglichen Verpflichtungen entlassen wurde. Im Ergebnis wurden mit der Hessenkasse bis Dezember 2018 (das Programm ist mittlerweile ausgelaufen) 4,9 Milliarden Euro kommunale Kassenkredite von 179 Kommunen abgelöst und der Kassenbestand um insgesamt 95 % reduziert (vgl. Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages Sachstand WD 4 – 3000 – 042/23 S. 7).

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen (NRW) hat angekündigt „mit der Gemeindefinanzierung 2024“ in eine Lösung für die kommunale Altschuldenproblematik einzusteigen. Insgesamt sollen die Hälfte der Liquiditätskredite, also in Höhe von rund 9,95 Milliarden Euro, in eine Landesschuld des Landes NRW übernommen werden. Damit soll jede zweite Stadt oder Gemeinde in NRW entastet werden (vgl. Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages Sachstand WD 4 – 3000 – 042/23 S. 15 f.).
Die Linksfraktion in der Regionsversammlung verkennt nicht, dass die Landesprojekte zur Reduzierung der Altschulden der Kommunen nicht die Logik durchbrechen, den Kommunen für die gewährte Altschuldentilgung ein weitreichendes Spardiktat für die Zukunft aufzubürden. Insofern verlassen die bestehenden Programme nicht die Generallogik bürgerlicher Politik, dass Staatshaushalte wie Unternehmens- oder Privathaushalte funktionieren. Dieser kurzsichtigen Annahme neoliberaler Politik ist auch Ministerpräsident Stefan Weil verfallen, denn selbiger ist seit Jahren ein Verfechter der „Schwarzen Null“ und sieht sich als Anwalt derer, die einen finanzstarken und sozialausgleichenden Staat nicht benötigen
Die Schuldenbremse hat jedoch ausgedient. Sie muss durch eine antizyklische Finanzpolitik ersetzt werden. Staatshaushalte mit privaten oder unternehmerischen Haushalten gleichzusetzen ist nicht nur eine wissenschaftliche Verkürzung ökonomischer Zusammenhänge, sondern ein neoliberales ideologisches Narrativ, das der Umverteilung von Unten nach Oben dient. 

Dazu erklärt etwa der Verdi Gewerkschaftsrat: Zukunftsinvestitionen in die Daseinsvorsorge der Länder und Kommunen sind unbedingt notwendig. Diese darf für die Entwicklung einer demokratischen und sozialen Gesellschaft nicht privatem Kapital überlassen werden. Der ver.di Gewerkschaftsrat unterstützt deshalb die Forderung der Hamburger Volksinitiative, die Schuldenbremse aus der Hamburger Landesverfassung zu streichen und fordert den ver.di-Bundesvorstand auf, sich dafür einzusetzen, die Schuldenbremse als Investitionsbremse aus dem Grundgesetz wieder zu streichen.“
Die Linksfraktion verweist in diesem Zusammenhang auf die Publikation des DGB-Bezirks Niedersachsen – Bremen - Sachsenanhalt „Schuldenbremse – Zukunftsbremse“ Zehn falsche Argumente für die „Schuldenbremse“ in Niedersachsen. Auf 24 Seiten wird in der Broschüre aus dem Jahre 2011 mit den ideologischen Mythen der Schuldenbremse aufgeräumt. Wie von den Autoren anlässlich der Veröffentlichung bereits gemutmaßt, hat die Schuldenbremse nicht zu einer Verringerung der öffentlichen Schuldenlast geführt, sondern dafür gesorgt, dass der öffentliche Investitionsrückstau steigt, die öffentlich Schulden jedoch trotzdem weiten steigen. 

Eine wirkliche Lösung für die Kassen der öffentlichen Hand kann nur durch eine Initiative gerechterer Besteuerung abgesichert werden. Dazu fordert die Linkspartei wie folgt: 

Der Spitzensteuersatz der Einkommensteuer muss auf 56 Prozent angehoben werden. Gleichzeitig muss die Abgeltungssteuer, die den Einkommensteuersatz von Kapitalerträgen auf 25 Prozent beschränkt, abgeschafft werden.
Der Satz der Körperschaftsteuer muss ebenfalls wieder 56 Prozent betragen. Die Körperschaftsteuer ist die Steuer der Kapitalgesellschaften, vor allem der großen Aktiengesellschaften. Der Steuersatz wurde seit 1990 schrittweise auf jetzt 15 Prozent gesenkt.
Wir benötigen die Wiedereinführung einer Vermögensteuer. Sie wurde 1997 abgeschafft. Laut einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) würde eine Besteuerung des Vermögens in Höhe des Durchschnitts der anderen EU-Staaten und westlicher Industrieländer in Deutschland jährlich 25 Mrd. € einbringen.
Konsequent benötigen wir die Wiederherstellung einer echten Besteuerung großer Erbschaften. Die Erbschaftssteuer wurde gerade erst zugunsten der großen Vermögen drastisch gesenkt.

Ferner ist zwingend die Mehrwertsteuer auf den Handel mit allen Finanzprodukten einzuführen. Der Handel mit Finanzprodukten, Aktien sowie allen anderen Wertpapieren, mit Devisen, Zertifikaten, Derivaten usw. muss besteuert werden. Es ist absolut untragbar, dass der Kauf von Produkten des täglichen Bedarfs, wie z.B. Brot, mit Mehrwertsteuer belegt ist, nicht aber der Kauf von Finanzprodukten. Für die Tobin-Steuer, die nur die Besteuerung des Devisenhandels vorsieht, hat man errechnet, dass allein ein Steuersatz von nur 0,1 Prozent weltweit 380 Mrd. US-Dollar einbringen würde. Hier liegt ein riesiges Einnahmefeld, das zusätzlich noch den Effekt hätte, die Umsätze der "Spielcasinos" der Finanzwelt